Am 27. Februar 2025 hat der EuGH in der Rs Dun & Bradstreet Austria (C-203/22) entschieden: Bei automatisierten Entscheidungen iSd Art 22 DSGVO haben Betroffene ein Recht auf verständliche Erläuterung der angewandten Verfahren und des Ergebnisses.
🔍 Die wichtigsten Aussagen:
• Auch komplexe „Black Box“-Systeme entbinden nicht von der Erläuterungspflicht
• Geschäftsgeheimnisse stehen dem Auskunftsrecht nicht automatisch entgegen
• Kontrafaktische Erklärungen können helfen, zum Beispiel: „Wenn Ihr monatliches Einkommen um 500€ höher wäre, dann hätten Sie den Kredit erhalten.“
💼 Relevanz für die HR-Praxis:
Automatisierte Auswahlentscheidungen sind im Personalbereich datenschutzrechtlich regelmäßig unzulässig, sofern nicht eine Betriebsvereinbarung die erforderliche Rechtsgrundlage bietet. Davon abgesehen muss der/die Arbeitgeber:in die Entscheidung erklären können, was bei vielen KI-Tools derzeit nicht möglich ist.
Nähere Details hierzu finden Sie im Beitrag von Tinhofer, „Computer says no“ reicht als Erklärung nicht aus, ASoK 2025, 231.